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Hintergrund Kostenfrage |
Guter Rat muss nicht immer teuer sein.Insbesondere dann nicht, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und die Versicherung für den aktuellen Fall eintrittspflichtig ist. Besonders für die Fachgebiete Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ist der Abschluss von Rechtsschutzversicherungen dringend zu empfehlen. Wir rechnen im allgemeinen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gegenstandswerten ab. Keine Angst vor hohen Kosten in Beratungsangelegenheiten mit höheren Streitwerten.Die sogenannte Erstberatung kostet einen Verbraucher maximal EUR 226,10 inkl. der gesetzlichen MWSt. Niemand sollte aus Angst vor den Kosten den Weg zum Anwalt scheuen. Wir werden uns bemühen, Ihnen die anfallenden Kosten so transparent wie möglich zu machen. Das erledigen wir vorab, bevor Sie uns das Mandat erteilen.
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