Guter Rat muss nicht immer teuer sein.

Insbesondere dann nicht, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und die Versicherung für den aktuellen Fall eintrittspflichtig ist. Besonders für die Fachgebiete Arbeitsrecht und Verkehrsrecht ist der Abschluss von Rechtsschutzversicherungen dringend zu empfehlen. Wir rechnen im allgemeinen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und Gegenstandswerten ab.

Auf unserer Website können Sie sich unter Download/Gebührenrechner online einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten verschaffen.

Keine Angst vor hohen Kosten in Beratungsangelegenheiten mit höheren Streitwerten.

Die sogenannte Erstberatung kostet einen Verbraucher maximal EUR 226,10 inkl. der gesetzlichen MWSt.

In außergerichtlichen Angelegenheiten kann mit uns auch ein Stundenhonorar vereinbart werden, das sich in der Höhe nach dem Schwierigkeitsgrad der Sache richtet.

Insbesondere für Unternehmer arbeiten wir auch gerne im Rahmen von Beraterverträgen. Fragen Sie nach den Konditionen.

Niemand sollte aus Angst vor den Kosten den Weg zum Anwalt scheuen. Wir werden uns bemühen, Ihnen die anfallenden Kosten so transparent wie möglich zu machen. Das erledigen wir vorab, bevor Sie uns das Mandat erteilen.





Würtemberger und Leßmann . Rechtsanwaltskanzlei . Pirnaer Straße 20 . 68309 Mannheim